Dienstag, 8. Juli 2008

G€Z - Piraterie will nicht beim Namen genannt werden

Die Gemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hat sich dagegen gewehrt, dass ihr Tun und Handeln öffentlich beim Namen genannt wird. "Nicht existente" bzw. "falsche" Begriffe wie G€Z-Gebühren, PC-Gebühr oder Gebührenfahnder sollen nicht verwendet werden dürfen. Das Verbot wird damit begründet, dass die Nutzung der Begriffe nur dazu diene, "ein negatives Image der G€Z hervorzurufen". Da scheint dem Schurken der Ruf des Saubermannes sehr wichtig zu sein.

Hier nun die Übersetzung der Piratenbegriffe ins Amtsdeutsch:

G€Z-Gebühren

gesetzliche Rundfunkgebühren

G€Z für PC zahlen

gesetzliche Rundfunkgebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte

G€Z-frei

von der gesetzlichen Rundfunkgebühr befreit

G€Z-Gebührenpflicht

gesetzliche Rundfunkgebührenpflicht

G€Z-gebührenfrei

von der gesetzlichen Rundfunkgebühr befreit

G€Z-Rundfunkgebühr

gesetzliche Rundfunkgebühr

PC-"Wegelagerei-Gebühr" der G€Z

gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte

G€Z-Gebührenfahnder

Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter

G€Z-Fahnder

Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter

G€Z-Zwangsanmeldung

Begriff nicht existent, da bei einer gesetzlichen Gebührenpflicht keine Zwangsanmeldung möglich ist

G€Z-Anmeldung

gesetzlich vorgesehene Anmeldung von zum Empfang bereit gehaltener Rundfunkgeräte

G€Z-Abmeldung

gesetzlich vorgesehene Abmeldung der angemeldeten zum Empfang bereit gehaltenen Rundfunkgeräte

G€Z-Anschreiben

Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird

G€Z-Brief

Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird

G€Z-Briefserien

mehrere Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit deren Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird

G€Z-Gebührenbescheid

Bescheid der räumlich zuständigen Landesrundfunkanstalt über die gesetzliche Rundfunkgebühr

G€Z-Widerspruchsbescheid

Widerspruchsbescheid der räumlich zuständigen Landesrundfunkanstalt über die gesetzliche Rundfunkgebühr

G€Z-Antwortbogen

dem Informationsschreiben der GEZ beigefügtes Formular zur Erteilung der Auskunft nach § 4 Abs. 5 RGebStV

G€Z-Fälle

Gerichtsverfahren zur Klärung der Rundfunkgebührenpflicht

G€Z-Verweigerer

offenbar sind hiermit Schwarzseher und/oder -hörer gemeint

PC-Rundfunkgebühren

gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte

PC-Gebühr

gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte

Privatfahnder

Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter

Gebührenjäger

Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter

Gebührenhäscher

Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter

Provisionsjäger

Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter

Fangprämie

Provision des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten

Kopfprämie

Provision des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten

Jagdrevier des Gebührenfahnders

Bezirk des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten

Mitglied der Rundfunkgebührenzahler

Rundfunkteilnehmer aufgrund der gesetzlichen Rundfunkgebührenpflicht

(Quelle: akademie.de)

Der Web-Pirat meint: Auch wenn man einen Seeräuber Freibeuter nennt, bleibt er immer noch ein Pirat.

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