Mittwoch, 3. September 2008

Anti-Piraterie-Abkommen weiterhin streng geheim

Auch nach der zweiten Verhandlungsrunde zum geplanten internationalen Anti-Piraterie-Abkommen (Anti-Counterfeiting Trade Agreement, ACTA) legen die verhandelnden Regierungen keine Details offen. "Die Verhandlungen sollen so weit wie möglich transparent gemacht werden. Da die Vertragspartner aber Vertraulichkeit vereinbart haben, können wir keine Aussagen zu Inhalten machen", erklärte gegenüber heise online ein Sprecher des Bundesjustizministeriums (BMJ), das einen Beobachter zu den Verhandlungen in der vergangenen Woche in Washington DC entsandt hatte. Nachfragen zur möglichen Ausgestaltung wies der BMJ-Mann zurück.

Die Vorbereitungen zu ACTA laufen seit Herbst vergangenen Jahres. Bei den Gesprächen hinter verschlossenen Türen geht es um ein internationales Abkommen zum Schutze geistigen Eigentums und der Bekämpfung von Produktpiraterie. Bisher bekannt gewordenen Unterlagen zufolge wird im Kreis der Teilnehmerländer eine breite Palette von möglichen Maßnahmen diskutiert, darunter mehr Befugnisse für Zoll- und Ermittlungsbeamte oder die Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche der Rechteinhaber. Mit von der Partie waren in Washington – neben den USA und der EU – Japan, Australien, Mexiko, Neuseeland, Marokko, Korea, Singapur und die Schweiz. Die beiden arabischen Teilnehmer der in Genf abgehaltenen ersten Runde, Jordanien und die Vereinigten Arabischen Emirate, waren nicht mehr dabei.

Besonderes Augenmerk liegt offenbar auch auf neuen Mitteln gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet. Dabei waren auch Forderungen laut geworden, die Provider dafür mehr in die Verantwortung zu nehmen. Das so genannte französische Modell, das bei wiederholtem Auffälligwerden eine Sperre des betroffenen Internetanschluss ohne Einschalten einer Rechtsinstanz vorsieht, sei allerdings bislang in den ACTA-Verhandlungen nicht diskutiert worden, wie ein Sprecher der EU-Generaldirektion Handel gegenüber heise online versicherte.

In einem Memo des Justizministeriums (PDF) wird das Internet nicht als Regelungsgegenstand erwähnt und nochmals betont, dass ACTA keineswegs auf eine "schikanöse Behandlung des einzelnen Bürgers" abziele. "Die Position der EU zu diesem Thema sollte auf bestehendem EU-Recht aufbauen", schreibt der EU-Sprecher. Dazu gehöre neben der Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft auch das aktuell diskutierte Telekom-Paket.

Verbraucherschützer aus dem Kreis des Transatlantic Consumer Dialogue (TACD) fürchten nun, die ACTA-Verhandlungen könnten dem französischen Modell auf internationaler Ebene Schubkraft verleihen. Zudem warnen sie, dass nun das geplante Maßnahmenpaket zur Ahndung von Urheberrechtsverletzungen in der Europäischen Union (IPRED2) wieder auf die Agenda gehoben werden könnten. Eine Streitfrage bei den seit einem Jahr auf Eis liegenden IPRED2-Vorschlägen betrifft auch die mögliche Kriminalisierung von Parallelimporten – eine Sorge, die Nichtregierungsorganisationen (NGOs) auch bei ACTA umtreibt.

Wie viel von diesen Bedenken berechtigt ist, lässt sich mangels Einsicht in die Dokumente derzeit nicht sagen. Unternehmensvertreter aus verschiedenen Ländern und Branchen bemängeln diesen Zustand ebenso wie die NGOs. Ein Vertreter eines großen US-IT-Dienstleisters sagte gegenüber heise online, das Maß an Geheimhaltung bei ACTA übersteige alles, was er bislang gesehen habe. Die neuseeländische Registry InternetNZ schrieb in einer Stellungnahme, konkrete Anmerkungen zu ACTA seien aufgrund der fehlenden Informationen kaum möglich. Von Seiten der IT-Wirtschaft gibt es Kritik, dass Rechteinhaber besser informiert worden seien als etwa die betroffene IT-Branche.

An der Informationspolitik wird sich kurzfristig wohl wenig ändern. "Es ist unwahrscheinlich, dass Verhandlungstexte in diesem frühen Stadium, nach nur zwei Verhandlungsrunden, öffentlich zugänglich gemacht werden", teilte dazu der Sprecher der Generaldirektion Handel mit. Wie die nach Abschluss der Runde in Washington erneut angekündigte Anhörung der betroffenen Parteien ohne handfeste Informationen funktionieren soll, bleibt offen. Schon bei der ersten Konsultation der Kommission im vergangenen Juni standen keine Details zur Debatte.

In Runde drei im Oktober könnte laut Informationen aus der Generaldirektion Handel "ein erster Entwurf" erstellt "und diskutiert" werden. Einmal unterschriftsreif werde ACTA vor der Unterzeichnung durch die Vertragspartner auch der Öffentlichkeit präsentiert. EU-Ratsvertreter und -Parlament sollen, so der Sprecher der Generaldirektion Handel, früher informiert werden, allerdings ebenfalls unter der Auflage, den Text nicht zu verbreiten. Für ACTA gilt offenbar eine besondere Definition von "weitestgehender Transparenz". (heise)

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