Freitag, 3. Oktober 2008

Piratenkunde 12 - Freiwillige Pflegeversicherung

Eine freiwillige Pflegevesicherung oder auch Berufsunfähigkeistversicherung gab es bei den Piraten schon vor vielen hundert Jahren. Man kann also sagen, dass die Piarten früher schon recht fortschrittlich gedacht und gehandelt haben.

Verlor ein Pirat während einer Kampfhandlung, und das kam nicht selten vor, ein Körperteil, so wurde er nacher dafür vom Kapitän entschädigt. Natürlich nur, wenn die Piratenmannschaft den Kampf auch gewann. Gehörte man zu den Verlierern, so verlor man meistens neben diversen Körperteilen auch das ganze Leben entweder durch den Strang oder über die Planke am Meeresgrund.

Angenommen, die Piraten waren trotz einiger Verluste siegreich, so gab es nach folgenden Schema Entschädigungen. Abgerechnet wurde dabei in der damals üblichen Einheit "Achtelstücke" (Pieces of Eight) .Für den Verlust eines Beines gabe es 400 (linkes Bein) oder 500 Achtel (rechtes Bein). Verlor man im Kampf einen Finger, erhielt man 100 Achtel als Entschädigung. Eine Hand oder ein ganzer Arm brachte 500 (linke Seite) oder 600 Achtel (rechte Seite). Man kann also sehen, dass die rechte Seite insgesamt mehr wert war als die linke. Schließlich gab es noch für den Verlust eines Auges, egal ob rechts oder links, 100 Achtelstücke.

Wurde man durch den Verlust beider Augen blind, gabe es insgesamt nur 200 Achtelstücke, also genauso viel wie für den Verlust zweier Finger. Klingt ein bißchen ungerecht, war aber so. Wahrscheinlich konnte man aber mit einem blinden Piraten ohnehin nichts mehr anfangen und zu befürchten war, dass er ohne Bezahlung bei nächster Gelegenheit irgendwo ausgesetzt wurde.

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